Das BGH-Urteil vom 08.02.2024 zur Gewährung von Skonti auf
verschreibungspflichtige Arzneimittel hat Auswirkungen auf den Rohertrag der Apotheke. Ab 1. Juni 2024 reduzierten alle Pharmazeutischen Großhändler die maximalen
Einkaufsvorteile bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf 3,15% vom APU (max. 37,80 €).
Dies bedeutet für die Apotheken eine signifikante Reduzierung der Roherträge. Die ersten Analysen ergaben einen drohenden jährlichen Verlust von 30.000 - 40.000 € (für Apotheken mit Jahresumsätzen zwischen 3,5 - 4 Mio. €), was einer Ergebnisverschlechterung von bis zu 1% entspricht.
in den letzten Wochen führte ich viele Gespräche mit dem Pharma-Großhandel und konnte im Ergebnis den prognostizierten Verlust für meine Kunden halbieren.
Lesen Sie in meinem Essay, welche Auswirkungen das BGH-Urteil auf den Rohertrag und die Reduzierung Ihrer Einkaufsvorteile beim Großhandel hat.
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