Ziel: Verbesserung des Wareneinsatzes/Rohertrags durch die Optimierung der Prozesse im Wareneinkauf
Das BGH-Urteil vom 08.02.2024 zur Gewährung von Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel hat Auswirkungen auf den Rohertrag der Apotheke. Ab 1. Juni 2024 reduzierten alle Pharmazeutischen Großhändler die maximalen Einkaufsvorteile bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf 3,15% vom APU (max. 37,80 €).
Dies bedeutet für die Apotheken eine signifikante Reduzierung der Roherträge. Die ersten Analysen ergaben einen drohenden jährlichen Verlust von 30.000 - 40.000 € (für Apotheken mit Jahresumsätzen zwischen 3,5 - 4 Mio. €), was einer Ergebnisverschlechterung von bis zu 1% entspricht.
In den folgenden Monaten konnte ich durch „angepasste“ Liefervereinbarungen und die Optimierung der Warenkörbe den prognostizierten Verlust für meine Mandanten weitestgehend kompensieren. Die Roherträge verbesserten sich durch gezielte Maßnahmen in den folgenden 12 Monaten um 15 T€ bis 50 T€.
Beratungsinhalte:
Aufwand der Beratung:
Etwa 25 Stunden / 3500 € zzgl. Mwst. (davon förderfähig über BAFA 2800 €)
Lesen Sie in meinem Essay, welche Auswirkungen das BGH-Urteil auf den Rohertrag und die Reduzierung
Ihrer Einkaufsvorteile beim Großhandel hat.
Nutzen Sie meine Beratungsangebote
Ich sorge für Transparenz und verschaffe Ihnen mehr Freiräume. Meine Beratungsangebote werden von der BAFA in der Höhe von max. 2800€ gefördert,
das Erstgespräch ist für Sie kostenlos.
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